Qualifizierende Fortbildungen für Mitarbeitende in den Bereichen Logotherapie und Ergotherapie in Münster

Sie stehen in der Ausbildung oder sind BerufsanfängerIn und wollen sich auf Ihren Beruf vorbereiten. Sie sind bereits berufserfahren und wollen die Qualität Ihrer therapeutischen Arbeit fortentwickeln und Ihre Fachkenntnisse vertiefen oder aktualisieren. Wir möchten, dass Sie als Therapeut von unserer umfangreichen Erfahrung profitieren und sich auf die immer wieder neuen Anforderungen Ihres Berufs vorbereiten können.

Seit vielen Jahren arbeiten wir integrativ und in interdisziplinären Zusammenhängen. Unsere Fortbildungsangebote Mitarbeitende in den Bereichen Logopädie und Ergotherapie zeichnen sich durch hohe Qualität und die Vernetzung unterschiedlicher Fachdisziplinen aus. Dabei ergänzen sich die Bereiche Sprache, Wahrnehmung und Bewegung.

Ausgesuchte Experten aus dem gesamten Bundesgebiet gestalten unsere Fortbildungen über:
Sprachentwicklung, Sprachtherapie, Stimmtherapie, Sensomotorik, Teilleistungsstörungen wie z. B. LRS, Dyskalkulie, Grafomotorik, ADHS, Prävention und Gesundheitsförderung, neurologische Erkrankungen und Demenz, etc. Sie profitieren vom multiprofessionellen Charakter des VitalCenters und der Zusammenarbeit der hier ansässigen Berufsgruppen. Nutzen Sie die angenehme, kooperative Atmosphäre in unseren modernen Seminarräumen.

Wünschen Sie zu einem bestimmten Thema ein Angebot oder möchten Sie selbst ein Seminar anbieten?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und freuen uns über Anregungen und Rückmeldungen.

Hier haben Sie die Möglichkeit, den „Leitfaden für DozentInnen zur Darstellung ihres Seminars auf der Instituts-Homepage“ sowie die „Checkliste zur Absicherung der Anrechenbarkeit der Veranstaltung für die gesetzliche Fortbildungspflicht nach § 125 SGB V“ herunterzuladen.

als Microsoft Word Datei oder als Adobe PDF-Datei

Institutsleitung

  • Stefan Warych (Inhaber)
  • Ute Schulte-Leibbrand

Sprechzeiten des Sekretariats
Montags, Mittwochs und Freitags: 08.00 bis 12.30 Uhr

Infos zum Thema Bildungsscheck und Förderung

Liebe TeilnehmerIn,

Sie haben bei uns die Möglichkeit, einen Teil der Seminargebühr über die Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu begleichen. Für uns ist dieses Verfahren verwaltungstechnisch sehr aufwändig, die Förderung wird uns oft erst viele Monate später überwiesen und manchmal werden Anträge durch die Prüfstelle abgelehnt – wir bleiben dann auf den Kosten sitzen. Deshalb bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

Wenn Sie für die Zahlung der Seminargebühr einen Bildungsscheck  oder Bildungsprämiengutschein nutzen, beachten Sie bitte die Bedingungen, unter denen die Förderung möglich ist. Insbesondere achten Sie bitte darauf, dass Sie sich nicht vor Ausstellungsdatum des Bildungsprämiengutscheins anmelden dürfen und auch keine Zahlung vor dem Ausstellungsdatum an uns leisten. Bitte senden Sie uns umgehend nach Erhalt Ihren Bildungsscheck bzw. Bildungsprämiengutschein zu. Wir behalten uns vor, den Betrag, den Sie mit Prämiengutschein oder Bildungsscheck begleichen, Ihnen nachträglich in Rechnung zu stellen, sollte die Zahlung von Seiten der Prüfstelle abgelehnt werden.

Der Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck NRW werden berufliche Weiterbildungen zu 50 % durch die Landesregierung, maximal jedoch mit 500 EUR bezuschusst. Dieser wird aus Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert.  Innerhalb zweier Kalenderjahre können Beschäftigte, Betriebe und Berufsrückkehrerinnen je einen Bildungsscheck nach vorhergehendem Beratungsgespräch beantragen. Die Weiterbildungsgebühren dürfen beim Bildungsscheck NRW 1.000 EUR übersteigen.

Mehr Informationen finden Sie unter Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Andere Bundesländer haben ähnliche Förderprogramme, nähere Infos hierzu finden Sie unter www.foerderdatenbank.de .

Prämiengutschein

Sie haben bei uns die Möglichkeit, einen Teil der Seminargebühr über die Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu begleichen. Für uns ist dieses Verfahren verwaltungstechnisch sehr aufwändig, die Förderung wird uns oft erst viele Monate später überwiesen und manchmal werden Anträge durch die Prüfstelle abgelehnt – wir bleiben dann auf den Kosten sitzen. Deshalb bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

Wenn Sie für die Zahlung der Seminargebühr einen Bildungsscheck oder Bildungsprämiengutschein nutzen, beachten Sie bitte die Bedingungen, unter denen die Förderung möglich ist. Insbesondere achten Sie bitte darauf, dass Sie sich nicht vor Ausstellungsdatum des Bildungsprämiengutscheins anmelden dürfen und auch keine Zahlung vor dem Ausstellungsdatum an uns leisten. Bitte senden Sie uns umgehend nach Erhalt Ihren Bildungsscheck bzw. Bildungsprämiengutschein zu. Wir behalten uns vor, den Betrag, den Sie mit Prämiengutschein oder Bildungsscheck begleichen, Ihnen nachträglich in Rechnung zu stellen, sollte die Zahlung von Seiten der Prüfstelle abgelehnt werden.

Der Prämiengutschein

Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie werden 50 %  der Weiterbildungsgebühren bezuschusst. Die Bildungsprämie* wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Hier werden maximal 500,- € jährlich bezuschusst.

Das Bundesminiterium für Bildung und Forschung hat zum 01.07.2017 folgende Änderungen im Hinblick auf den Prämiengutschein vorgenommen:

  • Aufhebung der 1.000-Euro-Grenze in Bundesländern ohne anschließendes Landesprogramm (außer in den Ländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein)
  • Aufhebung der 25-Jahre-Altersgrenze
  • jährliche Gutscheinausgabe (Weiterbildungsinteressierte können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.)
  • Öffnung für Altersrentnerinnen und –rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre, sofern sie mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind und die Einkommensgrenzen einhalten.
  • Nutzung eines Prämiengutscheins für mehrere Kurse. (das heißt: Die Zusammenfassung mehrerer Kurse unter einem inhaltlichen Weiterbildungsziel (Kursbündel) wird zukünftig wie eine Weiterbildung behandelt.)

Voraussetzungen für den Erhalt eines Prämiengutschein sind weiterhin:

  • Sie sind mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig oder befinden sich in Eltern- oder Pflegezeit.
  • Sie haben ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal  20.000 Euro ( bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro).

Nach einem Beratungsgespräch erhalten Sie den Prämiengutschein in einer Beratungsstelle.

Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Nähere Informationen zum Prämiengutschein der Bildungsprämie finden Sie hier.

* Wenn Sie als freiberufliche LogopädIn/SprachtherapeutIn arbeiten, erkennt das Bundesverwaltungsamt den Prämiengutschein nicht an, weil die Fortbildung dem Nachweis Ihrer Fortbildungspflicht dienen würde. Wir können also keinen Prämiengutschein akzeptieren, wenn Sie in eigener Praxis tätig sind.

 

Unser Team

Insitutsinhaber und Insitutsleitung

Stefan Warych

  • Fachbereich Logopädie und Lerntherapie
  • Logopäde, Lerntherapeut
    Jahrgang 1969
  • Verheiratet, 1 Sohn
  • Studium der Ethnologie, iberromanischen Philologie und Archäologie
  • Staatl. anerkannten Logopäde seit 2001
    langjährige logopädische Leitung einer großen phoniatrisch-pädaudiologischen Arztpraxis
  • Seit 2004 freiberuflich in eigener Praxis tätig, kontinuierlicher Ausbau zu 4 Niederlassungen in Münster-Neutor, Münster-Gievenbeck, Münster-Mauritz, Münster-Nienberge
  • Hinzunahme der Ergotherapie als Angebot in den Praxen Münster-Gievenbeck und Münster-Nienberge
  • Gründung und Leitung des Insituts für integrative Fortbildung seit 2008

Projektleitung und Verwaltung

Ute Schulte-Leibbrand

  • Projektleitung, Koordination, Sekretariat, Buchhaltung
  • Frau Schulte-Leibbrand unterstützt meine Praxen und das Ifif seit vielen Jahren als Assistenz der Geschäftsführung, in der Projektleitung sowie in der Buchhaltung und im Sekretariat. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung verfügt sie über ein hohes Maß an Organisationsgeschick und ist Ansprechpartnerin in allen Fragen von der Anmeldung über den Seminarablauf und das Erstellen von Teilnahmebescheinigungen und Zertifikaten. Außerdem ist sie maßgeblich am Ausbau und der kontinuierlichen Qualitätssicherung des Instituts beteiligt.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne mit Frau Schulte-Leibbrand unter der Rufnummer 0251 6867377 oder per E-Mail in Verbindung setzen.

Kontakt aufnehmen

Unser Qualitätsversprechen

Sie sollen für Ihre Teilnahmegebühren beste Qualität erhalten und sich beruflich erfolgreich weiter entwickeln können. Wir stellen für Sie sicher, dass die Qualität unseres Angebots durch stetige Reflexion und Evaluation auf sehr hohem Niveau bleibt.

  • Wir stellen sicher, dass unsere Dozent*innen fachlich und erwachsenenpädagogisch qualifiziert sind und über eine umfassende Erfahrung auf ihrem Gebiet verfügen
  • Wir prüfen gewissenhaft, ob die Themen und die Qualifikation der Dozent*innen den Richtlinien zur Vergabe von Fortbildungspunkten lt. § 125 Abs.1 SGB V vom 25.September 2006 entsprechen
  • Bei der Konzeption und Durchführung unserer Seminare berücksichtigen wir die aktuellen Entwicklungen des Arbeitsmarktes (z. B. durch Fortbildungen, die „ein zweites Standbein“ ermöglichen – siehe unser Angebot zum Fachbereich Lerntherapie)
  • Für jedes Seminar werden systematisch Lehr- und Lernziele festgelegt
  • Wir evaluieren jedes Seminar, reflektieren die bewerteten Abläufe und Inhalte und geben eine gezielte Rückmeldung an unsere Dozent*innen:
  • Wir erbitten von Ihnen als Teilnehmer*in nach jedem Seminar eine Rückmeldung zu Ihrer Zufriedenheit bzgl. der Qualität des Seminarangebots, der  Durchführung, Organisation und Kommunikation des Angebots sowie des Nutzens für Ihre praktische Arbeit
  • Wir lassen  uns von unseren Dozent*innen eine detaillierte Rückmeldung zur organisatorischen und strukturellen Qualität unserer Arbeit geben
  • Wir überprüfen systematisch und regelmäßig selbstkritisch und mit Hilfe externer Supervision die Effektivität und Qualität unser Prozesse

Räumlichkeiten

Das Haus Mariengrund - Bildungs- und Tagungshaus

Seit vielen Jahren bieten wir die meisten unserer Seminare in Kooperation mit der staatlich anerkannten Bildungseinrichtung Haus Mariengrund als Veranstalterin an. Hier stehen Ihnen neben mehreren Sälen und Tagungsräumen sowohl eine hauseigene Pausenversorgung mit warmem Mittagstisch (stets im Seminarpreis enthalten!) als auch preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung! Idyllisch am Waldrand im Münsteraner Stadtteil Gievenbeck haben Sie die Möglichkeit zu wunderschönen Spaziergängen und können sich ganz auf Ihre Fortbildung konzentrieren: die professionelle und gastfreundlche Betreuung des Hauses lässt keine Wünsche offen! Trotz der ruhigen Lage ist Haus Mariengrund mit dem Auto und den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar!

Sie arbeiten selbst als Dozent*in...

…und möchten uns ein Seminarthema anbieten? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf! Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail: warych@integrative-fortbildung.de. Bitte laden Sie sich auch unseren „Leitfaden für Dozent*innen“ herunter, in dem Sie alle wichtigen Informationen eintragen können, die wir für die Vermarktung Ihres Seminars sowie für die Vertragsgestaltung benötigen. Wir stellen Ihnen hier ebenfalls unsere „Checkliste zur Absicherung der Anrechenbarkeit der Veranstaltung für die gesetzliche Fortbildungspflicht nach § 125 SGB V“ zur Verfügung.

Dozentenleitfaden Logopädie

Dozentenleitfaden Ergotherapie

Checkliste für Dozenten

Zielgruppen und Zielsetzung

 

Unser Angebot richtet sich primär an folgende Berufsgruppen:

  • Logopädinnen und Logopäden
  • Sprachheilpädagog*innen
  • Sprachtherapeut*innen
  • Linguist*innen
  • Ergotherapeut*innen
  • Physiotherapeut*innen
  • Psychotherapeut*innen
  • Pädagoginnen und Pädagogen
  • Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen
  • Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
  • Lehrer*innen
  • Erzieher*innen

Sie fühlen sich von unserem Angebot angesprochen, ohne sich in der Liste wiederzufinden? Wir beraten Sie gerne persönlich, inwiefern unser Angebot für Ihr Anliegen die richtige Lösung darstellt.

Fortbildungspunkte

Die Teilnahme an den von uns angebotenen Fort- und Weiterbildungen wird durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigt und ermöglicht den Bezug von Fortbildungspunkten. Wir vergeben für jede 45-Minuten-Einheit einen Fortbildungspunkt, insofern die Inhalte der Fortbildung den Rahmenempfehlungen zur Fortbildungspflicht für Heilmittelerbringer entsprechen. Für einige Fort- und Weiterbildungen erhalten Sie ein detailliertes Zeugnis mit der Beschreibung der erlernten Inhalte. Falls eine Prüfung oder schriftliche Arbeit zur Erlangung des Zeugnis nötig ist, wird dies im Seminarangebot genannt. 

Als selbstständige Therapeut*in und als fachliche Leitung müssen Sie 60 Fortbildungspunkte innerhalb von 4 Jahren sammeln und auf Verlangen der Krankenkassen nachweisen. Als angestellte Mitarbeitende oder Honorarkraft sind es „nur“ 20 Punkte im selben Zeitraum. Fortbildungspunkte dürfen von uns nur vergeben werden für Inhalte, die sich auf verordnungsfähige Störungsbilder beziehen. Für Themen wie Lernstörungen, LRS, Dyskalkulie oder Praxisorganisation dürfen keine Fortbildungspunkte vergeben werden.

Zielsetzungen

Sie profitieren von unseren qualitativ hochwertigen Fortbildungen, indem Sie

  • sich neue therapeutische und pädagogische Konzepte und Verfahren aneignen
  • Ihr Wissen vertiefen und aktualisieren
  • auf unsere langjährige praktische Erfahrung mit Patient*innen, Klient*innen und Schüler*innen zurück greifen. 

Unsere Angebote wählen wir vor allem nach folgenden Kriterien aus

  • Aktualität und Stellenwert der Themen für Ihre Praxis
  • Wissenschaftlich nachgewiesene Wirksamkeit der Konzepte und Methoden
  • Erweiterung der Angebote in Ihrer Praxis
  • Ausbau Ihrer Therapeut*innenkompetenz
  • Hoher Praxisbezug und anwendungsorientierte Vermittlung der Inhalte und Kompetenzen
  • Nutzen für interdisziplinäre Arbeit
  • Qualifizierte und erfahrene Dozent*innen
  • Relevanz für die Fortbildungspflicht der Heilmittelerbringer*innen
  • Optimales Preis- / Leistungsverhältnis für Sie